Ratsordnung
__NOTITLE__
![]() |
Starfleet Germany - Ratsordnung |
Präambel
Aufgaben des Admiralsrats
Der Admiralsrat leitet die SFG. Er soll einen reibungslosen Spielablauf sicherstellen. Insbesondere gehören dazu die folgenden Aufgaben:
- Erstellen und Auswerten der SFG Umfrage
- Koordination von für die Community wichtigen Ereignissen
- Erhalt, Entwicklung und Ausbau der SFG
1. Allgemeine Regelungen
1.1 Der Rat (Zusammensetzung)
Der Rat besteht aus mindestens drei Personen, nämlich KOMAD, FKOM und RKOM. Finden sich auf freiwilliger Basis Spielervertreter, so wird der Rat entsprechend der Spielervertreter-Anzahl, maximal jedoch auf insgesamt sechs Personen erweitert.
Sollte kein KOMAD, FKOM und/oder RKOM zur Verfügung stehen, übernehmen die Spielervertreter kommissarisch die jeweiligen Aufgaben des oder der Ressorts, sofern zu diesem Zeitpunkt eine entsprechende Anzahl an Spielervertretern zur Verfügung steht. Ist dies nicht der Fall, so führt dies zur Auflösung des Rates und der Einleitung der entsprechenden Neuwahlen durch den bisherigen KOMAD oder ein anderes Ratsmitglied, das im Moment der Ratsauflösung aktiv gewesen ist.
1.2 Entscheidungsmedien
Um höchstmögliche Transparenz zu gewährleisten ist der Rat gehalten soviel wie möglich öffentliche Entscheidungsmedien zu nutzen.
1.3 Personalwahlen
1.3.1. Die Ressortleiter werden vom Rat gewählt. Die Wahl findet für alle Ressortleiter zum 1.10. eines Jahres en block statt. Fällt eine Ressortleiter vor Ablauf der Frist aus rückt sein XO in den Rat auf. Sollte der Fall eintreten das der XO ebenfalls ausfällt, _kann_ der Rat einen extra Wahlgang starten der einen Ressortleiter bis zum nächsten regulären Blocktermin bestimmt.
1.3.2. Der KOMAD wird von allen Aktiven Mitgliedern gewählt. Die Wahl findet zum 1.04. eines Jahres en block mit den Wahlen der Spielervertreter statt. Fällt der KOMAD aus, rückt der/die Bewerber/in mit der nächsthöheren Stimmenzahl bis zum nächsten regulären Blocktermin nach. Sind keine nachrückenden Bewerber/innen vorhanden, wählt der Rat aus seinen Reihen einen Vorsitzenden der die Aufgaben des KOMAD bis zum nächsten regulären Blocktermin erfüllt.
1.3.3. Die Spielervertreter werden von allen Spielern gewählt und muss selbst Spieler sein. Die Wahl findet zum 1.04. eines Jahres en block mit den Wahlen des KOMAD statt. Fällt ein Spielervertreter aus, rückt der/die Bewerber/in mit der nächsthöheren Stimmenzahl bis zum nächsten regulären Blocktermin nach. Sind keine nachrückenden Bewerber/innen vorhanden, bleibt der Sitz vakant.
1.3.4. SLs werden von den Spielern der jeweiligen Einheiten gewählt. Die Ausschreibung eines SL-Postens wird durch das FKOM vorgenommen, die Wahl leitet das FKOM.
1.4 Amtszeit & Abwahl
Die Amtszeit aller von 1.3.1 bis 1.3.4 genannten Posten ist auf ein Jahr begrenzt. Eine Wiederwahl ist möglich. Im Falle Pflichtversäumnis, Vernachlässigung des Aufgabenbereiches oder missbräuchlicher Amtsführung kann der Rat Spieler die nach 1.3.1 bis 1.3.4 bestimmt wurden mit 2/3 Mehrheit abwählen.
2. Verfahrensweise bei Ratsentscheidungen
2.1 Grundschema: Ablauf einer Ratsentscheidung
2.1.1 Eine Abstimmungsvorlage muss durch das Prefix "ABSTIMMUNG: ..." kenntlich gemacht werden. Der Abstimmungsleiter legt in einen Abstimmungszeitraum zwischen vier (Regelfall) und sieben Tage fest. 2.1.2 Die Leitung einer Abstimmung obliegt primär dem KOMAD (Ausnahmen 1.3.4 und 2.2.2). Der KOMAD kann auch einen Abstimmungsleiter ernennen (z.B. wenn es bei der Abstimmung um seine Person geht). 2.1.3 Der Abstimmungsleiter stellt das Wahlsystem und die notwendige Mehrheit fest. Er entscheidet zudem im weiteren Verlauf über alle strittigen Verfahrensfragen. 2.1.4 Jedes Ratsmitglied hat eine unabhängige Stimme. 2.1.5 Sofern nicht in der Ratsordnung anders festgelegt, ist zur Annahme eines Antrages eine einfache Mehrheit erforderlich. 2.1.6 Der Abstimmungsleiter sammelt die Stimmen ein. Nach Eingang aller Stimmen oder Fristende gibt er das Ergebnis öffentlich bekannt. 2.1.7 Für Postenbesetzungen für 1.3.1 bis 1.3.4 RO gilt zusätzlich:
- Der Wahlleiter muss den Posten öffentlich ausschreiben.
- Später gibt er ebenso die Kandidaten öffentlich bekannt und gibt jedem Mitglied die Möglichkeit, Kommentare zu den Kandidaten abzugeben.
- Bei Personalentscheidungen ist eine absolute Mehrheit erforderlich.
2.2 Wahlsysteme
2.2.1 Pro-Contra-Abstimmung: Bei einer Pro-Contra-Abstimmung kann mit "Dafür", "Dagegen" oder "Enthaltung" gestimmt werden. 2.2.2 Multiple-Choice-Abstimmung: Das MC-Verfahren kann bei Entscheidungen zwischen mehreren Alternativen herangezogen werden. Bei der Abstimmung kann dann entweder für eine der vorgeschlagenen Alternativen oder mit 'Enthaltung' gestimmt werden. Erreicht im ersten Wahlgang keine der Alternativen die absolute (bzw. eine durch die RO bestimmte) Mehrheit, wird eine Stichwahl erforderlich. 2.2.3 Stichwahlen: Die Stichwahl findet zwischen den Alternativen statt, die die meisten Stimmen auf sich vereinen konnten. Die MC-Abstimmung wird dann solange in der Art einer Stichwahl eingeschränkt wiederholt, bis sich eine absolute (im Falle einer Personal-Wahl: einfache) Mehrheit gebildet oder die Stichwahl auf zwei Möglichkeiten beschränkt hat. Ergibt sich dann noch nicht einmal eine einfache Mehrheit für eine der Alternativen, so ist das Thema vollumfänglich abgelehnt. Bei personellen Stichwahlen gilt generell die einfache Mehrheit, bei Stimmengleichheit entscheidet hierbei das Los.
2.3 Mehrheiten
2.3.1 Die einfache Mehrheit erreicht das Thema, das die meisten Stimmen auf sich vereinen konnte, sofern es kein weiteres Thema mit gleich großer Stimmenanzahl gab. 2.3.2 Die absolute Mehrheit wird erreicht, wenn ein Thema eine Mehrheit mit mindestens 50% aller abgegebenen, gültigen Stimmen erreicht hat. 2.3.3 Die Zweidrittelmehrheit besteht aus mindestens zwei Dritteln aller Wahlberechtigten, wobei auch unbesetzte Posten als wahlberechtigt gezählt werden. 2.3.4 Im Falle von Stimmengleichheit hat der KOMAD eine Extra Stimme, die er einwerfen kann(!) um eine Pattsituation zu überwinden.
3. Spezielle Regelungen zu Personalwahlen
3.1 Ratsstimmrecht
Ein bei einer Personalwahl zur Wahl/Abwahl stehendes aktives Mitglied welches selbst im Rat sitzt, kann nicht für sich selber stimmen.
3.2 Ressortleiter (außer KOMAD):
Kandidieren darf neben dem amtierenden stellvertretenden Ressortleiter jedes aktive Mitglied, das seit mindestens 6 Monaten aktives Mitglied der SFG ist.
3.3 KOMAD:
Kandidieren darf jedes aktive Mitglied der SFG, das dem Rat der SFG bereits mindestens 6 Monate lang angehörte oder das eine mindestens zweijährige ununterbrochene aktive Mitgliedschaft vorweisen kann.
3.4 SL:
Kandidieren darf jedes aktive Mitglied, das der SFG bereits mindestens 3 Monate lang angehört
4. Ressorts
Die Ressorts arbeiten selbstständig. Sämtliche Personalbesetzungen innerhalb des Ressorts obliegen dem jeweiligen Ressortleiter. Für die gesamte SFG sehr wichtige, ressortinterne Entscheidungen müssen dem Rat zur Kenntnisnahme mitgeteilt werden. Der Rat kann in Ausnahmefällen eine sachliche Ressortentscheidung mit 2/3 Mehrheit aufheben.
5. Verbindliche Ratsbeschlüsse
In diesem Punkt werden alle sachlichen Ratsbeschlüsse aufgeführt, die allgemeine und verbindliche Wirkung für die SFG haben und nach dem 20.10.2009 getroffen wurden und die selbst nicht die Punkte 1-4 und 6 der Ratsordnung ändern, erweitern oder ergänzen. Ältere Ratsbeschlüsse behalten ihre Gültigkeit, müssen vor Aufnahme in dieses Dokument aber auf ihre Aktualität geprüft und zur Diskussion gestellt werden. Wirft dabei kein Ratsmitglied seine Diskussionsstimme ein, wird der Beschluss nach Abschluss der Diskussion übernommen. Werden sie aufgehoben wird das hier dokumentiert. Die Ratsbeschlüsse sind mit einfacher Mehrheit änder- oder aufhebbar.
Ratsbeschlüsse:
- Informationspflicht von Spielern gegenüber ihren FOs bei Annahem von Zweitcharakteren oder NRPG-Posten (Beschluss vom 01.11.09 - Abstimmungsergebnis)
- Verbot von 3. Einheiten: Jeder Spieler darf nur noch auf 2 verschiedenen regulären Einheiten spielen. Zum Zeitpunkt des Innkraft Tretens bestehende Chars sind von der Regelung solange ausgenommen, bis sie auf der betroffenen Einheit aufgegeben werden. In besonderen Fällen kann das FKOM eine zeitlich befristete Ausnahme von der Regel gewähren. (Beschluss vom 10.12.09 - Abstimmungsergebnis)
- 3 Monate Schonfrist für neue Spieler: Neue Spieler dürfen erst nach drei (3) Monaten einen weiteren Char auf einer regulären oder Themeneinheit erstellen. Diese Schonfrist gilt ebenfalls für NRPG-Posten. (Beschluss vom 31.01.10 - Abstimmungsergebnis)
- Auslagerung der NRPG-Mailinglisten in eine Forum. Damit wird das Forum das neue Entscheidungsmedium nach Punkt 1.2 dieser Ratsordnung. (Beschluss vom 22.08.10 - Abstimmungsergebnis)
- Zukünftige Aufgabe des SFG Hauptverteilers: der alte SFG Hauptverteiler (Hauptlise Yahoo) bleibt als Notfalloption für einen Serverausfall und Ausfall des Forums bestehen, die Moderation der Liste wird aufgehoben.(Beschluss vom 20.9.10 )
- Eine Anpassung Wahlrecht für Popularwahlen hat nicht die notwendige Mehrheit erreicht und wurde abgelehnt.(Beschluss vom 13.9.10)
- Der Rat erteilt ein Mandat für ein Update der SFG Webpräsenz (Beschluss vom 3.11.10)
- Zum sogn. Ratsplenum haben nur für registrierte Forennutzer Zugang (Beschluss vom 6.11.10)
- Der alten Ratsbeschlusses bzgl. SFG Auszeichnungen/Orden von 1998/2003 wurde mit Beschluss vom 6.11.2010 aufgehoben.
- Der Antrag auf Stilllegung der Akademie und zukünftiger Ausbildung auf den Einheiten wurde abgelehnt (Beschluss vom 01.03.2011)
- Der Antrag Ausschreibung freier Stellen auch wieder über den Hauptverteiler senden zu dürfen wurde angenommen (Beschluss vom 08.04.2011)
- Ein Antrag darauf die Weiterbildungen und Workshops vom FKOM an die AKAdemie zu übergeben wurde abgelehnt vom 6.6.2011)
- Alle neuen Spielercharbiographien sollen künftig von der Biokommission geprüft werden (Beschluss vom 31.8.2011)
- Erneute Abstimmung über eine Anpassung des Wahlrechts. Wahlen finden nur dann statt wenn es mehr Bewerber als zu besetzende Stellen gibt. (Beschluss vom 22.4.2012)
- Aufnahme des Communitybegriffs und Unterscheidung einzelner Mitgliedergruppen in Communitymitglied, Spieler und Aktiver (Beschluss vom 4.6.2012)
- Änderung der 3.Einheitenregelung mit Beschluss vom 26.06.2012; Die neue Regelung lautet: Jeder Spieler darf nur noch auf 2 verschiedenen regulären Einheiten spielen. Zum Zeitpunkt des Innkraft Tretens bestehende Chars sind von der Regelung solange ausgenommen, bis sie auf der betroffenen Einheit aufgegeben werden. Das FKOM kann eine zeitlich befristete Ausnahme von der Regel gewähren, welche bei erfolgreichem führen eines zusätzlichen Chars in eine unbefristete Ausnahme umgewandelt wird.
- Umbenennung des Begriffs CO (Commanding Officer) für den Leiter einer Einheit in SL (Spielleiter) (Beschluss vom 23.7.12)
- Der Antrag auf Einschränkung der Autonomie der Einheiten wurde einstimmig angenommen und das FKOM ist aufgefordert eine entspechende Ausarbeitung zur Umsetzung vorzulegen.(Beschluss vom 25.07.2012)
- Antrag auf Auflösung der Akademie. Dem Antrag wurde stattgegeben indem man die Akademie beim FKOM_Ressort eingliedert. (Beschluss vom 25.10.2012)
- Antrag auf Änderung der RPG Zeit vs. RL Zeit wurde angenommen und lautet: Ab 2013 wird das Verhältnis von realem Zeitverlauf zum Zeitverlauf im RPG vom Rat bestimmt. Die bisherige Regelung, dass mit jedem Realjahr ein Jahr im SFG/Star Trek-Universum vergeht, wird damit außer Kraft gesetzt. Der Rat entscheidet fortan (in Absprache mit dem RKOM) neu über die Jahreslänge im SFG/Star Trek-Universum. (Beschluss vom 29.11.2012)
- Antrag auf eine einheitliche gekürzte Char Biographie für Neueinsteiger wurde angenommen. (Beschluss vom 22.02.2013)
- Alter Ratsbeschluss bzgl. Informationspflicht von Einheitenmissionen an das RKOM wurde ohne weitere Diskussion bestätigt. Damit gilt weiterhin: "Jede Einheit der SFG ist dazu verpflichtet, die RKOM über die Planung einer Mission nachvollziehbar zu informieren. Die RKOM darf in diesem Zusammenhang die jeweilige Einheit auf gravierende inhaltliche Widersprüche zum bisher dokumentierten RPG (vor allem bezüglich der SFG-Zeitlinie) aufmerksam machen und auf Basis ihres Datenbestandes nützliche Tips geben, die zum Missionsprofil passen." (Beschluss von 12/2003 siehe entsprechenden Messengerbericht)
- Alter Ratsbeschluss bzgl. Maximalränge für EOs wurde abgeändert. Die neue Regelung lautet: Jeder Spielleiter hat das Recht die Charaktere seine Einheit bis zu einem Rang unterhalb des CO-Charakters zu befördern, maximal jedoch nur in den Rang des Commanders. Alle Beförderungen oberhalb Commander werden (auf Antrag) vom FKOM durchgeführt. (Beschluss vom 15.03.2013)
- Der alte Ratsbeschluss bzgl. der Anzahl von FO Posten wurde aufgehoben - es steht jedem frei soviele FO Posten zu bekleiden wie er will. (Beschluss vom 15.03.13)
- Der alte Ratsbeschluss: Kein NRPG ohne RPG wurde aufgehoben (Beschluss vom 15.03.14)
- Der alte Ratsbeschluss bzgl der Ränge der Admiralität bzw. der Ressortleiter/-mitarbeiter wurde aufgehoben. Diese Ränge haben nur noch innerhalb des RPGs Bestand und sind nicht auf das NRPG übertragbar. (Beschluss vom 15.3.13)
- Der Ratsbeschluss bzgl Prüfung aller Spielercharbiographien durch die Biokomission wurde aufgehoben. (Beschluss vom 12.05.13)
6. Verfahren zur Änderung dieser Ratsordnung
Diese Ordnung kann nur durch eine 2/3-Mehrheit geändert werden. Die Vorgehensweise zur Abstimmung ist Abschnitt 2 zu entnehmen.