FKOM-Strukturpapier
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FKOM-Strukturpapier (Version 1.0)
Das FKOM im RPG
Innerhalb des Spiels ist das Flottenkommando (FKOM) die Personalverwaltung der Sternenflotte und des Geheimdienstes. Das FKOM untersteht dem Föderationsrat und dem Kommandierenden Admiral (KOMAD). Hauptaufgaben für das Flottenkommando ist die Personalverwaltung. Es besteht nach Absprache mit dem Spielleiter der jeweiligen Einheit(en) die Möglichkeit, dass ein FKOM-Mitarbeiter am RPG teilnimmt. Art und Umfang der Beteiligung werden im Vorfeld abgestimmt.
Das FKOM im NRPG
1. Allgemeine Aufgaben
1.1 Im NRPG-Bereich trägt das Flottenkomando die Verantwortung für die Basis- und Themeneinheiten.
1.1.1 Das Ressort besteht i.d.R. aus dem FKOM, seinem Stellvertreter (FKOM-XO) und den FKOM-OPSen, deren Anzahl gem. dem tatsächlichen Bedarf variieren kann. Der Posten des FKOM-XO muss nicht zwingend besetzt werden.
1.1.2 Folgende Ränge finden Anwendung
FKOM = Admiral FKOM-XO = Vice Admiral FKOM-OPS = Commodore, Rear Admiral oder Vice Admiral
1.2 Das FKOM ist der erste Ansprechpartner für neue Mitspieler und verantwortlich für die Prüfung der Char-Biographien und die "Grundausbildung" der Bewerber. Das FKOM koordiniert Char-Versetzungen und verwaltet die SFG-Datenbank. Bei Problemen zwischen Spielern übernimmt das FKOM die Rolle des Vermittlers.
1.2.1 Neue Spieler dürfen erst nach drei Monaten einen weiteren Char auf einer Basis- oder Themeneinheit erstellen. Diese Frist gilt ebenfalls für NRPG-Posten.
1.2.2 Jeder Spieler darf nur auf zwei verschiedenen Basiseinheiten spielen. Das FKOM kann eine zeitlich befristete Ausnahme von der Regel gewähren.
1.3 Einmal im Monat gibt das FKOM Veränderungen im Spielerstab in den sogenannten „Naval News“ bekannt, welche über die Starfleet Germany Zeitung "PRAWDA" veröffentlicht werden (sf-germany.com/forum/index.ph…Board&boardID=5).
1.4 Das FKOM kann die Spielleiter der Einheiten bis zum Rang eines Rear Admirals befödern.
1.4.1 Ein Spielleiter kann frühestens nach einem Jahr, sollte jedoch spätestens nach zwei Jahren - von der letzten Beförderung ausgehend gerechnet - in den nächsthöheren Rang befördert werden. Ein verbindlicher Anspruch seitens des Spielleiters besteht nicht. Jedem SL steht das Recht zu, schriftlich vom FKOM die Gründe zu erfahren, wieso die Beförderungsempfehlung keine Umsetzung findet.
1.5 Beschlüsses des Ressorts werden im SFG-Forum veröffentlicht (sf-germany.com/forum/index.ph…oard&boardID=31).
2. Besondere Aufgaben
2.1 Spielleiter-Wahlen
2.1.1 Das FKOM ist aufgrund RO §1.3.4 für die Ausschreibung und die Durchführung der Wahl eines Spielleiterss verantwortlich. Die im folgenden aufgestellten Regeln sind verbindlich und bilden die Grundlage für jedes Spielleiter-Wahlverfahren auf regulären SFG Einheiten. Themeneinheiten sind hiervon folglich ausgenommen.
2.1.2 Das FKOM ist die erste Instanz für Widersprüche und Einwände gegen eine erfolgte Wahl, einen Wahlleiter oder das Wahlsystem. Widerspruchsfrist: Wahlen gelten eine Woche nach Eingang der letzten Stimme als verbindliche Ressortentscheidungen nach RO §4.
2.1.3 Führt das Verhalten eines SL-Bewerbers während der Wahl zu einer Störung des Wahlvorgangs (z.B. durch gezielte Einflußnahme oder dergleichen), so kann dieses Verhalten auf Antrag eines jeden Spielers der betroffenen Einheit zu einer Überprüfung durch das FKOM führen. Liegt tatsächlich eine vorsätzliche Störung der Wahlvorgangs vor, so wird der SL-Bewerber von der Wahl ausgeschlossen, sofern keine Einigung im Sinne der Einheit erzielt werden kann.
3. Amtszeit und Termine
3.1 Die Amtszeit eines Spielleiters beträgt 1 Jahr, eine Wiederwahl ist möglich. Das FKOM bemüht sich, die Spielleiter-Wahlen soweit als möglich als Blockwahl im Abstand von 12 Monaten durchzuführen, was zu kleineren zeitlichen Verschiebungen führen kann, um möglichst viele Einheiten einzubinden.
3.2 Für den Fall, dass ein Spielleiter vorzeitig ausfällt, zurücktritt oder anderweitig seines Postens verlustig wird, setzt das FKOM eine Nachwahl an. Da es so zu abweichenden Wahlterminen kommen kann, bemüht sich das FKOM, diese Einheit in Absprache mit dem Spielleiter dort wieder in die nächste Blockwahl einzubinden. Ist das nicht möglich, bleibt der Wahltermin der Einheit separat im Rhythmus von 12 Monaten.
3.3 Für Ausschreibung, Kommentarphase und Wahl sind jeweils 7 Tage empfohlen. Wenn alle Stimmen vorher eingegangen sind, endet die Wahl vorzeitig.
4. Wahlvoraussetzungen und Stimmrecht
4.1 Nach RO §3.4 darf jedes aktive Mitglied der SFG, das ihr länger als 3 Monate angehört, für einen Spielleiter-Posten kandidieren. Der Bewerber muss nicht bereits (Stamm-/Gast-) Spieler einer Einheit sein, um sich dort als Spielleiter bewerben zu können. Auch amtierende Spielleiter müssen sich um eine Fortsetzung ihrer Amtszeit bewerben.
4.2 Stimmberechtigt sind alle Spieler einer Einheit, die zum Zeitpunkt der Wahl einen PC an Bord der Einheit spielen.
5. Wahlablauf
5.1 Die Wahl beginnt mit der öffentlichen (Block-)Ausschreibung eines/der Spielleiter-Posten(s) im Forum: Öffentlicher Bereich => Ausschreibungen.
5.1.1 Der angepeilte Termin für Blockwahlen ist um den 01.02 eines Jahres angesetzt. Aufgrund von Verschiebungen durch Nachwahlen kann es aber auch zu Verlegungen kommen. Das FKOM wird die Einheiten frühzeitig über den jeweiligen Termin informieren.
5.1.2 Bewerbungen sind im öffentlichen Ausschreibungsbereich des Forums abzugeben.
5.1.3 Sollte sich bei einer Ausschreibung kein Kandidat finden, wird die Ausschreibungszeit um 1 Woche verlängert. Sollte sich auch dann kein Bewerber finden, wird die Einheit aufgelöst.
5.2 Nach erfolgten Bewerbungsschluss stehen die Kandidaten im öffentlichen Bereich des Forums für Rückfragen zur Verfügung.
5.3 Die Wahl findet anschließend über das Umfragesystem oder das Forum statt. Das FKOM wird rechtzeitig das jeweilige Medium für eine Wahl bekanntgeben.
5.3.1 Für die Wahlleitung ist das FKOM zuständig. Der jeweilige Wahlleiter wird den Einheiten vor Beginn der Wahlen mitgeteilt.
5.4 Nach Abschluss der Wahl stellt der Wahlleiter das Ergebnis öffentlich im Forum und gegenüber der Einheit fest.
6. Wahl / Mehrheiten
6.1 Ein Kandidat ist gewählt, wenn er die absolute Mehrheit erreicht, also mindestens 50 Prozent aller abgegebenen gültigen Stimmen. Erreicht kein Kandidat die absolute Mehrheit findet eine Stichwahl zwischen den zwei Kandidaten statt, welche die meisten Stimmen auf sich vereinen konnten. Bringt auch die Stichwahl kein eindeutiges Ergebnis, so sind die betroffenen Bewerber aufgefordert, sich untereinander zu einigen. Ist keine Einigung möglich, wird eine Entscheidung durch den Rat mittels Abstimmung getroffen. Bei Stimmgleichheit zählt die abgegebene Stimme des KOMAD doppelt.
6.2 Gibt es nur einen Kandidaten, so wird dieser ohne Wahl zum Spielleiter bestimmt, sofern es gem. 5.2 zu keinen Kommentaren aus Reihen der Einheit gekommen ist, welche die Befähigung des Kandidaten in Frage stellen oder aber einen (subjektiven) Rückschluss zulassen, dass der Kandidat nicht das Vertrauen der Einheit geniesst. In diesem Fall findet auch bei nur einem Kandidaten eine Wahl gem. der Wahlordnung statt.
Definition des Spielleiter-Postens
Jede Einheit (egal ob Schiff, Raumstation, Themeneinheit etc.) hat einen eigenen Spielleiter, kurz SL. Dieser muß sich aktiv am Spiel auf der Einheit beteiligen, also einen eigenen Charakter spielen. In der Regel ist das der CO (Kommandierender Offizier, Captain), wobei dies bei Bedarf innerhalb der Einheit anders geregelt werden kann. Jeder SL hat Rechte, denen auch Pflichten gegenüberstehen.
Die wesentlichen Aufgaben des Spielleiters sind:
1. Der SL ist verantwortlich für die geregelte Teilnahme seiner Einheit am Rollenspiel, die Umsetzung der Missionsbefehle im Rollenspiel und die Einhaltung der Spielregeln innerhalb seiner Einheit.
Anders gesagt, der Spielleiter sorgt dafür, daß die Einheit läuft. Wie streng er dabei mit Missionsbefehlen und Spielregeln verfährt, entscheidet der Spielleiter selbst.
2. Der SL wartet über die SFG-Datenbank eine aktuelle Besatzungsliste, welche die Charaktere, ihre Ränge und Positionen, ihre Spieler und deren E- Mail-Adressen enthalten muss.
3. Der Spielleiter sorgt also dafür, daß sich auch Außenstehende - etwa Bewerber oder interessierte Spieler von anderen Einheiten - einen Überblick über die Beteiligten verschaffen können. Die Spielernamen und Mailadressen werden hierbei nach außen hin nicht veröffentlicht, werden aber intern gebraucht, um die Spieler im Bedarfsfall kontaktieren zu können.
4. Der SL informiert das FKOM über vakante Positionen oder andauernd inaktive Charaktere, deren Positionen für eine Neubesetzung in Frage kommen. Freie Posten werden zum einen über die Datenbank veröffentlicht, zum anderen über das Forum ausgeschrieben. Der Spielleiter hat außerdem die Aufgabe, inaktive Spieler anzuschreiben, um zu klären, ob sie eventuell Hilfe brauchen, sich wieder am Spiel beteiligen wollen oder nicht.
5.Der SL ist für die Wartung der Einheiten-Website verantwortlich und hat dafür Sorge zu tragen, dass der Inhalt nicht gegen geltendes Recht verstößt. Jede Einheit besitzt einen eigenen Webauftritt, der wahlweise mit eigenen Mitteln oder mit Hilfe der in der SFG eingesetzten Hilfsmittel (Wiki, Website Baker CMS) gepflegt werden kann. Der Spielleiter entscheidet, wo die Webseite gehostet und wie sie gepflegt wird, kann sich hierbei aber natürlich von der Community der SFG unterstützen lassen.
6. Der SL besitzt das volle Personalrecht für seine Einheit und entscheidet über die Besetzung der FOs und Postenzuweisungen.
FOs - Führungsoffiziere - sind die Stellvertreter des Spielleiters. Ein FO-Team besteht in der Regel aus drei Personen, traditionell sind das im Spiel der CO (Kommandierender Offizier, Spielleiter), XO (Erster Offizier, Stellvertreter des Spielleiters) und der 2O (2. Offizier). Der Spielleiter kann selbst entscheiden, ob er einen oder zwei Stellvertreter einsetzt, mindestens einer ist jedoch Pflicht.
Der SL entscheidet auch darüber, welche Posten er auf seiner Einheit besetzen will (ob er beispielsweise einen Technischen Offizier - TO - besetzen möchte oder nicht), und wem diese Posten zugewiesen werden.
Neben den FOs (CO, EO, 2O) sind die Posten CM, CNS, CSO oder je nach Bedarfssituation der jeweiligen Einheit die Bereiche Medizin, Wissenschaft, Technik und Sicherheit entsprechend zu besetzten.
Der SL hat das Recht, Spieler abzuweisen oder von der Einheit zu verweisen, wenn sie sich etwa den anderen Spielern gegenüber wiederholt ungebührlich verhalten oder nicht mehr aktiv am Spiel teilnehmen und sich auch auf Nachfrage nicht mehr melden. Es wird jedoch erwartet, daß er mit diesem Recht bedachtsam umgeht. Im Streitfall können sich sowohl SL als auch Spieler an die FKOM als Schlichter wenden.
7. Der SL hat das Recht Besatzungsmitglieder bis auf den Rang unterhalb seines eigenen, jedoch maximal in den Rang eines Commanders zu befördern. Beförderungen sind eine Art Belohung für die aktive Teilnahme am Spiel. Der Spielleiter kann jedoch auch andere Mittel wählen, um Spieler zu belohnen, etwa Belobigungen, die er dann in die Biographie des Chars einträgt.
8. Kommt ein SL seinen Pflichten nicht nach, kann er nach erfolgter Ermahnung durch das FKOM innerhalb einer angmessenen Frist (je nach Umstand zwischen zwei und acht Wochen) von seinen Pflichten entbunden werden. In diesem Fall findet eine Neuwahl gem. den Regularien der Spielleiter-Wahlen statt. Der von seinen Pflichten entbundene SL hat das Recht, sich erneut auf den SL-Posten zu bewerben.
Stand: 02/2013