Regelung Spielleiterwahl: Unterschied zwischen den Versionen

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Zur Vereinfachung der Wahl und des Fehlens eines Konsenses zur Deklarierung der Stammspieler, gelten für den Wahlzyklus 2011 alle Spieler stimmberechtigt die zum 23.01.2011 im Roster einer Einheit geführt werden (Stichtag). Daraus ergibt sich, dass Spieler die nach dem Stichtag ins Roster aufgenommen oder vorher entfernt wurden, nicht stimmberechtigt sind.
 
Zur Vereinfachung der Wahl und des Fehlens eines Konsenses zur Deklarierung der Stammspieler, gelten für den Wahlzyklus 2011 alle Spieler stimmberechtigt die zum 23.01.2011 im Roster einer Einheit geführt werden (Stichtag). Daraus ergibt sich, dass Spieler die nach dem Stichtag ins Roster aufgenommen oder vorher entfernt wurden, nicht stimmberechtigt sind.
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[[Kategorie:Regelwerke]]

Version vom 18. Oktober 2012, 19:13 Uhr

__NOTITLE__

Ablauf der Spielleiterwahlen


Das FKOM hat aufgrund der neuen RO-Regelung zur Wahl von COs nun die Regeln für das Wahlverfahren beschlossen, die ihr im Folgenden und auf unserer Site findet. Die Regelung gilt auch für den kommenden Wahlzyklus, der in wenigen Wochen startet.


1) Zweck der Regelung und Anwendungsgebiet

1.1 Das FKOM ist aufgrund RO §1.3.4 für die Ausschreibung und die Durchführung der Wahl eines COs verantwortlich. Die im folgenden aufgestellten Regeln sind verbindlich und bilden die Grundlage für jedes CO-Wahlverfahren auf regulären SFG Einheiten. Themeneinheiten sind hiervon folglich ausgenommen.

1.2 Das FKOM ist die erste Instanz für Widersprüche und Einwände gegen eine erfolgte Wahl, einen Wahlleiter oder das Wahlsystem. Widerspruchsfrist: Wahlen gelten eine Woche nach Eingang der letzten Stimme als verbindliche Ressortentscheidungen nach RO §4.


2) Amtszeit und Termine

2.1 Die Amtszeit eines COs beträgt 1 Jahr, eine Wiederwahl ist möglich. Das FKOM bemüht sich die CO Wahlen soweit als möglich als Blockwahl im Abstand von 12 Monaten durchzuführen, was zu kleineren zeitlichen Verschiebungen führen kann, um möglichst viele Einheiten einzubinden.

2.2 Den Fall das ein CO vorzeitig ausfällt, zurücktritt oder anderweitig seines Postens verlustig wird, setzt das FKOM eine Nachwahl an. Da es so zu abweichenden Wahlterminen kommen kann, bemüht sich das FKOM diese Einheit in Absprache mit dem CO dort wieder in die nächste Blockwahl einzubinden. Ist das nicht möglich bleibt der Wahltermin der Einheit separat im Rhythmus von 12 Monaten.

2.3 Für Ausschreibung, Kommentarphase und Wahl sind jeweils 7 Tage angesetzt. Wenn alle Stimmen vorher eingegangen sind, endet die Wahl vorzeitig.


3) Wahlvoraussetzungen und Stimmrecht

3.1 Nach RO §3.4 darf jedes aktive Mitglied der SFG dass ihr länger als 3 Monate angehört, für einen CO Posten kandidieren. Der Bewerber muss nicht bereits (Stamm-/Gast-)Spieler einer Einheit sein, um sich dort als CO bewerben zu können. Auch amtierende COs müssen sich um eine Fortsetzung ihrer Amtszeit bewerben.

3.2 Stimmberechtigt sind alle Stammspieler einer Einheit.


4) Wahlablauf

4.1 Die Wahl beginnt mit der öffentlichen (Block-)Ausschreibung eines/der CO Posten im Forum: Öffentlicher Bereich: Ausschreibungen.

4.1.1 Der angepeilte Termin für Blockwahlen ist um den 01.02 eines Jahres angesetzt. Aufgrund von Verschiebungen durch Nachwahlen kann es aber auch zu Verlegungen kommen, das FKOM wird die Einheiten frühzeitig über den jeweiligen Termin informieren.

4.1.2 Bewerbungen sind im öffentlichen Ausschreibungsbereich des Forums abzugeben.

4.1.3 Sollte sich bei einer Ausschreibung kein Kandidat finden, wird die Ausschreibungszeit um 1 Woche verlängert. Sollte sich auch dann kein Bewerber finden, wird die Einheit aufgelößt.

4.2 Nach erfolgten Bewerbungsschluss stehen die Kandidaten im öffentlichen Bereich des Forums für Rückfragen zur Verfügung.

4.3 Die Wahl findet anschließend über das Umfragesystem oder das Forum statt. Das FKOM wird rechtzeitig das jeweilige Medium für eine Wahl bekanntgeben.

4.3.1 Für die Wahlleitung ist das FKOM zuständig. Der jeweilige Wahlleiter wird den Einheiten vor Beginn der Wahlen mitgeteilt.

4.4 Nach Abschluss der Wahl stellt der Wahlleiter das Ergebnis öffentlich im Forum und gegenüber der Einheit fest.


5) Wahl / Mehrheiten

5.1 Ein Kandidat ist gewählt, wenn er die absolute Mehrheit erreicht, also mindestens 50% aller abgegebenen gültigen Stimmen. Erreicht kein Kandidat die absolute Mehrheit findet eine Stichwahl zwischen den zwei Kandidaten statt, welche die meisten Stimmen auf sich vereinen konnten. Bringt auch die Stichwahl kein eindeutiges Ergebnis, in dem Falle eine einfache Mehrheit, entscheidet das Los. 5.2 Gibt es nur einen Kandidaten und dieser erreicht im ersten Wahlgang nicht die erforderliche Mehrheit kommt es zu einer Neuauschreibung (weiteres Vorgehen wie in § 4.1.3).


6) Sonderregelung für die Wahl zum 01.02.2011

Zur Vereinfachung der Wahl und des Fehlens eines Konsenses zur Deklarierung der Stammspieler, gelten für den Wahlzyklus 2011 alle Spieler stimmberechtigt die zum 23.01.2011 im Roster einer Einheit geführt werden (Stichtag). Daraus ergibt sich, dass Spieler die nach dem Stichtag ins Roster aufgenommen oder vorher entfernt wurden, nicht stimmberechtigt sind.